IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG
Bitzers Classics GmbH i.L.
Oberdorfstraße 24
56584 Rüscheid
Liquidator der Bitzers Classics GmbH i.L.: Ralf Bitzer

Kontakt
Tel: +49(0)221/17049456
Mobil: +49(0)151/41295852
E-Mail: ralf@bitzersclassics.com

Redaktionelle Verantwortung:
Ralf Bitzer, Oberdorfstraße 24, 56584 Rüscheid

Handelsregister
Sitz der Gesellschaft: Oberdorfstraße 24, 56584 Rüscheid
Registergericht: Amtsgericht Montabaur
Registernummer: HRB 25225

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE298590856

Zuständige Aufsichtsbehörden:
Handwerkskammer Koblenz: Betriebsnummer 96537
Innung für das Kraftfahrzeuggewerbe Rhein-Westerwald: Mitgliedsnummer 21683

Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks, kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen) oder – mit dessen Einverständnis – der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.